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Alte, behinderte und chronisch kranke Menschen haben das gleiche Recht auf Leben wie alle anderen!  

Anlässlich des heutigen Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen möchten wir, die Mitglieder des Vereins Rostocker für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe e.  V., auf die gravierenden Probleme und den zum Teil weitreichenden Verlust von Teilhabe vieler alter, behinderter und chronisch kranker Menschen in der Zeit der Corona-Pandemie hinweisen. Vor allem aber möchten wir unserer Sorge über die Debatte zur so genannten Triage Ausdruck verleihen, die viele Menschen befürchten lässt, dass jene zuerst behandelt werden könnten, bei denen die Erfolgsaussichten, im Falle einer Corona-Erkrankung zu überleben, am größten sind. Wir befürchten, dass sich aufgrund der Probleme im Zusammenhang mit der Pandemie ein zunehmender Egoismus in der Gesellschaft entwickeln kann, wenn es uns nicht gelingt, die verschiedenen Bedarfe von Alt und Jung miteinander zu verbinden und Lösungen für alle herbeizuführen. Das verstehen wir unter konsequenter Umsetzung von Inklusion auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wir fordern deshalb vor allem eine gesellschaftliche Debatte auf menschenrechtlicher Grundlage über die Triage, in die sich Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen auf Augenhöhe einbringen können. Niemand darf entscheiden, wer das Recht auf Leben hat und wer nicht. In der Krise muss derjenige zuerst versorgt werden, der es am nötigsten braucht. Der Umstand einer Behinderung oder langfristigen Beeinträchtigung darf bei der Beurteilung der Lebenschancen nicht dazu dienen, Menschen im praktischen Lebensschutz zurückzusetzen oder sogar ihr Leben als weniger wertvoll einzustufen.

Eine Selektion aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung oder anderer Eigenschaften lehnen wir deshalb strikt ab. Der Staat hat die Pflicht, die nötigen Ressourcen bereitzustellen, um den Gesundheitsschutz und einen diskriminierungs- und barrierefreien Zugang zu Diensten und Einrichtungen gesundheitlicher Versorgung für alle gleichermaßen zu gewährleisten. Bei Bedarf müssen angemessene Vorkehrungen in Form von zusätzlicher persönlicher Assistenz sichergestellt werden. Alle Menschen müssen gleichermaßen ausreichend versorgt werden können. Empfehlungen und Kriterien zur Verteilung von Ressourcen für den Notfall lehnen wir deshalb strikt ab. Stattdessen fordern wir die Gewährleistung des uneingeschränkten Rechts auf Leben, der Menschenwürde und dem Grundsatz der Gleichheit sowie die konsequente Beseitigung der damit in Zusammenhang stehenden Diskriminierungen und Ausgrenzungen.